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Erziehungs­beistandschaft

gem. §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und bezieht dabei ihr soziales Umfeld aktiv mit ein.

Freie Kapazitäten
Grafik Hintergrund Hand mit Herz B+S Soziale Dienste in Hamburg und Niedersachsen

Wir begleiten Kinder und Jugendliche dabei, persönliche Herausforderungen zu meistern und stärken sie darin, eigene Lösungen zu finden. Im Rahmen der Hilfe beziehen wir ihr soziales Umfeld und wichtige Bezugspersonen mit ein, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und gleichzeitig den Bezug zur Familie zu erhalten. 

Gemeinsam arbeiten wir daran, stabile Beziehungen aufzubauen und den jungen Menschen Sicherheit und Orientierung zu geben.

Ansprechpersonen

B&S Soziale Dienste Team - Sophie Eisfeld

Joana Sophie Eisfeld
Leitung Kinder- & Jugendhilfe HH

B&S Soziale Dienste Team - Daniela Hoppe

Daniela Hoppe
Leitung Amb. Kinder- & Jugendhilfe NDS
Leitung Amb. Eingliederungshilfe NDS

Der Weg in die Leistung

Zielgruppe & Zugangswege

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Alltag Unterstützung bei persönlichen Entwicklungsschritten und benötigen. 

Die Familie, Personensorgeberechtigte und/ oder wichtige weitere Bezugspersonen können, je nach Zielsetzung der Unterstützung, ebenso Teil des Prozesses sein. 

Über die Gewährung der Leistung entscheidet das örtlich zuständige Amt für Jugend und Familie. Eine Anfrage kann gern an die nebenstehende Ansprechperson gerichtet werden.

Was uns wichtig ist

Inhalt & Fokus unserer Arbeit

Die Ziele der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Bedürfnissen des jungen Menschen und werden gemeinsam mit allen Beteiligten im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens festgelegt. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen des Kindes oder Jugendlichen sowie die Förderung der Verselbstständigung. Dabei begleiten wir sie bei der Bewältigung von Konflikten und unterstützen den Aufbau stabiler Beziehungen zu wichtigen Bezugspersonen.

In Einzelfällen ist die vorrübergehende Begleitung von Umgangskontakten zwischen Eltern und Kind im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft möglich. Ein begleiteter Umgang kann z.B. hilfreich sein, wenn das Kind nicht im Elternhaus lebt und in geschütztem Rahmen der Aufbau einer vertrauensvollen und stabilen Beziehung gefördert werden soll.

Hier sind wir aktiv

Regionen & Standorte

Anfragen an uns

Aktuelle Kapazitäten

Wir haben aktuell Kapazitäten für [Summe] Fachleistungsstunden im Bereich Ort (z.B. Stade/Hamburg).