Familienassistenz
gem. §§ 78 / 113 SGB IX
Die Familienassistenz unterstützt Familien mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit Behinderung und fördert die soziale Teilhabe.
Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei der Gestaltung eines förderlichen Alltags. Die Stärkung der Familie steht dabei im Vordergrund und die Assistenz soll dazu beitragen, belastende Situationen in der Familie gemeinsam zu bewältigen.
Die Unterstützung durch die Familienassistenz soll zur Entlastung der Eltern beitragen und die Selbstständigkeit der Kinder fördern.
- Förderung der Entwicklung und Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen
- Beratung und Stärkung der gesamten Familie
- Unterstützung in belastenden Lebenssituationen
- Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe
Ansprechpersonen

André Baumann
Leitung Eingliederungshilfe HH
Zielgruppe & Zugangswege
Die Familienassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Alter von 3 bis 18 Jahren und ihre Familien. Die Familienassistenz kann in Einzelfällen auch für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren, die in ihrer Familie leben, gewährt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis gem. §99 SGB IX (wesentliche Behinderung) des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Über die Gewährung der Leistung und den Umfang entscheidet das zuständige Fachamt Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen ist vorrangig das Fachamt für Jugend und Familie für die Leistungen zuständig (z.B. gemäß §35a SGB VIII).
Für Fragen und Anfragen steht die nebenstehende Ansprechperson gerne zur Verfügung.
Inhalt & Fokus unserer Arbeit
Die Inhalte der Familienassistenz werden individuell auf die Bedarfe der Familie und des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt.
Ziel der Familienassistenz ist die Stärkung des gesamten Familiensystems und die Unterstützung bei der Bewältigung von herausfordernden Lebenssituationen, die sich im Zusammenhang mit der Behinderung eines Kindes oder Jugendlichen in der Familie entwickeln können. Die Ziele und Schritte werden gemeinsam im Gesamtplanverfahren festgelegt.
Regionen & Standorte
- In der Hansestadt Hamburg
Aktuelle Kapazitäten
Wir haben aktuell Kapazitäten für [Anzahl z.B. 3] Familienassistenzen.